Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und dem THW ist für Ihre Mitwirkung von großer Bedeutung.
Über Ihre Anmeldung beim THW müssen Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt informieren. Bei einer Alarmierung während Ihrer Arbeitszeit ist meist keine Zeit für große Diskussionen mit Ihrem Chef. Deswegen ist es wichtig, dass Ihr Arbeitgeber von Ihrer Mitarbeit weiß und Sie aufgrund dessen im Einsatzfall entschuldigt.
Rechtlich ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet Sie für Einsätze und Ausbildungen freizustellen (THW-Gesetz). Sollten Sie aufgrund Ihrer Arbeit im THW Dienstausfälle haben, haben Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlungen.